Rechtsprechung
StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1791 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG
Mangels zureichender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen rechtliches Gehör und Garantie des gesetzlichen Richters durch Versagung von mietrechtlichen Zahlungsansprüchen - Mitwirkung von Richtern auf Probe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 20.10.2000 - 308 C 70/00
- LG Darmstadt, 17.07.2002 - 25 S 317/00
- LG Darmstadt, 17.07.2002 - 25 S 317/20
- StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1791
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1791
Dann genügt es jedoch, wenn sich das Gericht in den Entscheidungsgründen mit dem wesentlichen Vorbringen einer Partei auseinandersetzt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 -P.St. 1356 -, NZM 1999, 1088 [1090]).Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör kommt mithin nur dann in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der genannten Verpflichtung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 -P.St. 1356 -, a.a.O.).
Hierzu verpflichtet das Gehörsrecht nur in dem Ausnahmefall, in dem der Rechtsstandpunkt des Gerichts vom eindeutigen Wortlaut oder der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchstrichterliche Auslegung einer Norm gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zugrunde liegt (vgl. StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.O.).
- BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52
Soforthilfegesetz
Auszug aus StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1791
Zur Heranbildung von Nachwuchs als einem unumgänglichen Bedürfnis der Rechtspflege ist indes die Mitwirkung von Richtern auf Probe verfassungsrechtlich als Ausnahme zulässig (vgl. BVerfGE 4, 331 [345]; 14, 156 [162 f.]). - BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60
Assessorenstrafkammern
Auszug aus StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1791
Zur Heranbildung von Nachwuchs als einem unumgänglichen Bedürfnis der Rechtspflege ist indes die Mitwirkung von Richtern auf Probe verfassungsrechtlich als Ausnahme zulässig (vgl. BVerfGE 4, 331 [345]; 14, 156 [162 f.]). - StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1320
Darlegungserfordernis; Darlegungslast; Darlegungspflicht; Substantiierung; …
Auszug aus StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1791
Soweit es zum Verständnis der Entscheidung erforderlich ist, muss er darüber hinaus den Gegenstand des Ausgangsverfahrens schildern (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs - StGH -, vgl. etwa Beschluss vom 13.1.1999 - P.St. 1320 -, StAnz. - StGH Hessen, 11.09.2001 - P.St. 1375
Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung …
Auszug aus StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1791
Zum anderen muss der Antragsteller deutlich machen, welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts die gerügte Grundrechtsverletzung bewirkt haben soll (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 11.9.2001 - P.St. 1375 -, StAnz. 2001, S. 3574, ESVGH 52, 6).
- StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen …
Soweit eine gerichtliche Entscheidung angefochten wird, muss der Antragsteller über deren Vorlage oder inhaltlich umfassende und nachvollziehbare Wiedergabe hinaus, wenn es zum Verständnis der Entscheidung erforderlich ist, auch den Gegenstand des Ausgangsverfahrens schildern (st. Rspr. des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 11.03.2003 - P.St. 1791 -, StAnz. 2003, S. 2837 [2838]). - StGH Hessen, 05.05.2021 - P.St. 2729 - StGH, Beschluss vom 11.03.2003 - P.St. 1791 -, StAnz.